Arztsuche

Sie alle kennen das Problem, eine behindertengeeignete Praxis möglichst in gut erreichbarer Nähe zu finden. Wir haben deshalb bereits vor längerer Zeit Kontakt zur KV Saarland sowie zur Ärztekammer des Saarlandes, Abt. Zahnärzte aufgenommen, um hier seitens der Ärzte zu brauchbaren Aussagen zu kommen.

Hier das bisherige Ergebnis, dass aus unserer Sicht sehr hilfreich ist: Wir haben einen „Wunschzettel“ erstellt, wie eine Arztpraxis aus unserer Sicht mindestens ausgestattet sein sollte. Dies war Grundlage aller Gespräche. Die KV Saarland teilt uns mit, dass sie unsere Anregungen zur behindertengerechten Praxisausstattung so weit wie möglich aufgegriffen haben.

Unter www.kvsaarland.de finden Sie „Arztsuche im Internet“ in drei Rubriken:

  1. Für gehbehinderte Patienten zugänglich
  2. Für Rollstuhlfahrer weitgehend barrierefrei
  3. Für Rollstuhlfahrer uneingeschränkt barrierefrei

So ist eine Arztsuche zu jeder Zeit möglich. Alle Angaben beruhen allerdings auf Auskünften der jeweiligen Praxis, sind also nicht überprüft.

Wunschzettel

Diese Fragen stellen sich für einen stark gehbehinderten Menschen oder für einen Rollstuhlfahrer, der einen Arzt aufsuchen muss:

  1. Wie barrierefrei ist der Zugang zur Praxis? Ist z. B. bei einem Fahrstuhl die Tür breit genug (mind. 0,80m) und die Kabine tief genug (mind. 1,4m), bei geringeren Maßen bitte angeben.
  2. Sind die Türen zu den Behandlungsräumen breit genug (mind. 0,80 m) oder ist dies wenigstens bei einem Raum der Fall.
  3. Ist der Raum groß genug, dass der Patient oder Helfer den Rollstuhl so positionieren kann (entsprechend dem Krankheitsbild), dass ein Umsetzen auf die Behandlungsliege möglich ist.
  4. Ist diese Liege auf Rollstuhlsitzhöhe (ca. 0,48 m) absenkbar und ggf. etwas breiter, falls der bewegungsbehinderte Patient in Bauchlage gedreht werden muss?
  5. Sind Spezialuntersuchungsstühle oder- Liegen (z.B. Frauenärzte, Röntgen u.ä.) ebenfalls auf Rollstuhlsitzhöhe absenkbar?

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Ärzten, die die Mühe und die Kosten nicht gescheut haben, uns Behinderten den Arztbesuch etwas zu erleichtern.

Bei einigen Ärzten sind Toiletten unerlässlich (z.B. Urologe, Frauenarzt), bei allen anderen Ärzten sehr wünschenswert. Das Entleeren von Blase oder Darm ist häufig Grundvoraussetzung für die Untersuchung, aber es führt die Nervosität bei einem Arztbesuch doch auch häufig zu Harndrang. Auch die Toilettentür sollte möglichst 0,80 m nicht unterschreiten. Die Toilettenschüssel sollte so positioniert sein, dass sie sowohl von vorn und wenigstens von einer Seite mit dem Rollstuhl anfahrbar ist. Dieser Raum sollte nicht mit Handtuchhalter, Seifenspender oder Ähnlichem verbaut werden, da diverse Rollstuhlfahrer sich seitlich auf die Toilette ziehen müssen. Haltegriffe wären sehr wünschenswert. Bei der Anbringung und richtigen Positionierung kann die DIN 18024/25 dienen. Besser ist es jedoch, Sie holen den Rat eines erfahrenen Rollstuhlfahrers ein. Soweit ein solcher nicht bekannt ist, kann Ihnen die „KISS“ Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland (0681 375738) weiterhelfen.

Rollstuhlfahrer will sich den Abhang herunterstürzen mit dem Stick um den Hals und der Pistole an der Schläfe: Verstehst Du nun, warum wir ihn aus unserer "Denk Positiv"-Selbsthilfegruppe ausschließen mussten?

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