Wer als Schwerbehinderter über ein entsprechend umgebautes Fahrzeug verfügt, das jedoch keinen Rußpartikelfilter hat, bekommt in den Umweltzonen einiger Städte Probleme ohne die notwendige Plakette. Es gibt jedoch Ausnahmegenehmigungen, die in der BVbl-Verfügung im Einzelnen dargestellt sind.
Wer nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügt und auch nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen kann, muss in bestimmten Fällen einen Fahrdienst in Anspruch nehmen.
Nach § 60 SGB V übernimmt die Krankenkasse solche Fahrten in Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen und wenn ein solcher Transport notwendig ist. Der Arzt oder das Krankenhaus können dann einen sog. Transportschein ausstellen, bei dem dann ggf. noch eine Zuzahlung zu leisten ist.
Oft muss der Rollstuhlfahrer, der nicht einfach auf ein Taxi zurückgreifen kann, auch privat einen solchen Fahrdienst in Anspruch nehmen. Für alle Unternehmen gilt, dass man sich rechtzeitig vorher anmelden sollte, da viele regelmäßige Fahrten durchführen.Nachfolgend einige interessante Anbieter in unserem Raum:
Funk-Taxi Roesler in Dillingen (Tel. 06831 77777)
Der Betrieb verfügt über zwei im Heck absenkbare Fahrzeuge, in die der Rollifahrer ohne Probleme einfahren kann und im Rollstuhl sitzend transportiert wird. Sowohl für den Rollstuhl wie die Person gibt es ein Sicherungs- und Fixiersystem. Außerdem verfügt das Unternehmen noch über ein größeres Fahrzeug mit Auffahrrampe, in dem zwei Rollstuhlfahrer ebeneinander stehen können, ebenfalls mit Sicherungssystemen. Abgerechnet wird zumindest bei den kleineren Fahrzeugen normal mit Taxometer, nur für den größeren Aufwand beim Ein- und Aussteigen wird ein kleiner Zuschlag erhoben.
Hier verfügt man z. Z. über 11 Behinderten-Transportwagen, ausgerüstet mit einem sog. „Kraftknotensystem“, mit dem zwei bis drei (vier) Rollstuhlfahrer gesichert werden können. Die Fahrzeuge sind gewöhnlich mit zwei ausgebildeten Begleitern besetzt, so dass beim Ein- und Aussteigen kaum Probleme entstehen können.
Dieser Behindertenfahrdienst ist zwar außerhalb des Kreises Saarlouis, bietet jedoch eine sicher interessante Besonderheit:
Neben dem „normalen“ Fuhrpark an Behindertenfahrzeugen hat der Betrieb drei Kleinbusse für acht bis zehn Rollstühle bzw. 15 Personen anzubieten, außerdem einen großen Reisebus, in dem 45 Personen Platz finden und außer den Sitzen Platz ist für bis zu 10 Rollstühle, die fest verankert werden und in denen die Rollifahrer sitzen bleiben können. Der Bus verfügt über eine Hubbühne (auch für Elektrorollstühle), im Mittelgang einen deckenfixierten Sitz, der bis in die Behindertentoilette fahren kann, sowie Küche und Klimaanlage. Außerdem gibt es noch einen etwas kleineren Bus, der nicht ganz so komfortabel ausgestattet ist.
Wenn Ihnen weitere Fahrdienste bekannt sind, teilen Sie uns diese bitte mit, wir ergänzen die Aufzählung gern.
