Ab dem 1. Januar 2011 werden nur noch die „EU-Parkausweise“ anerkannt
Sämtliche vor dem Jahr 2001 ausgegebenen Parkausweise verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit.
Seit dem 1. Januar 2001 werden nur noch die EU-einheitlichen Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausgegeben. Die bislang noch gültigen, aber seit 2001 schon nicht mehr ausgegebenen alten blauen Parkausweise verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit.
Schon jetzt sollten sich Besitzer der alten Fassung um Ausstellung der neuen Parkberechtigung bemühen. Wer ohne diese oder mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt begeht eine Ordnungswidrigkeit.